Marco Hasler
• Abschluss der Staatlichen Realschule Simbach am Inn
• Ausbildung zum Immobilienkaufmann (IHK): Städt. Berufsschule für Finanz- und Immobilienwirtschaft München
• Weiterbildung zum Immobilienfachwirt (IHK):
Bachelor Professional of Real Estate Management (CCI)
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim - Immobilienfachwirt IHK Regensburg
• ADA-Schein (Ausbildereignungsprüfung) (IHK): IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
• Seminarteilnahme für Wertermittlung von Wohnimmobilien: IHK Passau
• IVD West Verwalter- und Sachverständigentag
Themenbereiche:
o Update Mietrecht
o Die WEG-Reform: Konkrete Auswirkungen auf die Verwaltertätigkeit
o Wie interpretiert man nur diese notariellen Verträge und Abweichungen zwischen Teilungserklärung und Gegebenheiten?
o Wer sich nicht positioniert und sichtbar wird, findet nicht statt: Markenentwicklung und Personal Branding im B2B-Geschäft der Immobilienwirtschaft
o Zwischen Pflichtversicherung und Cyber-Risiko — Versicherungslösungen endlich einfach erklärt
o Das Erbbaurecht und seine Tücken – Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten
o Thema: Wenn Anwälte und Immobilienbewerter aufeinanderprallen
• DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D1 für Standardobjekte mit DEKRA-Siegel
• DEKRA-zertifizierter Immobilienbewerter für Standardobjekte
• IVD Immobilienrechtstag inkl. Teilnahmezertifikat
o Aspekte der WEG-Novelle: Gründung einer WEG, die Verwalterstellung und die Eigentümerversammlung
o Die Neuregelung der Maklerprovision
o Das Rechtsprechungsupdate
o Die Risikoanalyse gemäß Geldwäschegesetz
o Bauliche Veränderungen nach dem neuen WEG-Gesetz
• Techem Branchentreff Fokus Recht
o Die (digitale) Eigentümerversammlung nach neuem Recht
o Der Verwaltervertrag – was geht, was nicht?
o Digitalisierung der Verwaltung – hier hilft die WEG-Novelle
• Techem Branchentreff Die digitale Eigentümerversammlung
o Die digitale Eigentümerversammlung
o Erfolgreiche Digitalisierung für Verwalter
• Neuer Techem Service: E-Charging
Fokus Recht: E-Charging im Wohnungseigentum
o Praktische Umsetzung des Anspruchs auf E-Charging
o Das WEMoG und der Individualanspruch aus § 20 Abs. 2 WEG
o Umgang mit dem Nachzügler- und Kapazitätsproblem
o Gemeinschaftslösungen
o Auswirkungen des GEIG
o Umsetzung im Mietrecht
• Neuer Techem Service: Rauchwarnmelder Service Plus
Fokus Recht: Brandschutz durch Rauchwarnmelder
o Objektausstattung mit Rauchwarnmeldern im WEG
o Sind Rauchwarnmelder Gemeinschaftssache?
o Unterschiedliche Regelungen der Landebauordnungen
o Mindest- oder Mehrausstattung / Wartung
o Durchsetzung gegenüber Verweigerern
o Kostenumlage im WEG- und Mietrecht
• Fokus Recht: Beschlussanfechtung – und nun?
Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters rund um die Anfechtung von Beschlüssen
o Typische Verwalterfehler bei der Beschlussfassung vermeiden
o Haftungsvermeidungsstrategien bei bedenklichen Beschlüssen
o Ein Eigentümer droht mit Klage: Umsetzung des Beschlusses?
o Der Verwalter als Zustellungs- und Prozessbevollmächtigter
o Anwaltsbeauftragung und Abrechnung der Prozesskosten
• Verwalter- und Sachverständigentag IVD West digital 2021
• Digitalisierung der Immobilienverwaltung
• Verwalter-Zertifizierung und Prüfungsvorbereitung
• Die Elementarschadenversicherung und was man darüber wissen sollte
• Update WEG-Recht
• Die neue ImmoWertV
• Wenn Immobilienwerte baden gehen: Besonderheiten und Herausforderungen von Flut- und Hochwasserschäden in der Sanierung
• Einzelhandel im Umbruch
• Homepagegestaltung und Suchmaschinenmarketing für Sachverständige und Immobilienbewerter
• Auswirkung der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) auf das Miet- und WEG-Recht
o Neue Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte
o Verbrauchs- und Abrechnungsinformation für Nutzer
o Neue Kürzungsrechte der Nutzer
o Umsetzung im Miet- und WEG-Recht
• Immobilienrechtstag IVD West 2022 digital
o Wohnungsmietverträge: Richtig starten / Rechtssicher beenden (M, V)
o Die Grunderwerbsteuer im Allgemeinen und die Besteuerung von Share Deals im Besonderen (M)
o Geldwäscheprävention für den Immobiliensektor (M)
o Die WEG-Versammlung in Zeiten der Pandemie (V)
o Rechtsprechungsupdate Maklerrecht – u. a. Widerrufsrecht als „Provisionskiller“? (M)
• Branchentreff zur neuen HKVO und Energieeffizienz: Die neue HKVO einfach umsetzen
Gespräch mit dem Techem Experten Thomas Markwitz
• Die Umsetzung der HKVO in der Praxis
Was ist bei der Vermietung und beim Wohnungseigentum zu beachten?
o Pflicht zur Fernablesung / Verbrauchs- und Abrechnungsinformation des Nutzers
o Kürzungsrechte im Miet- und WEG-Recht
o Praktische Umsetzung im Mietrecht / Kostenumlage
o Praktische Umsetzung im Wohnungseigentum / Kostenumlage
• Smart Metering – Alle Messwerte Ihrer Immobilien aus einer Hand: Spartenübergreifend, digital und zu jedem Zeitpunkt
Gespräch mit dem Techem Experten Gero Lücking
• Energetische Ertüchtigung von Bestandsimmobilien
Energieeffizienz als Ziel - Handlungsspielräume des Verwalters
o Energetische Modernisierung im Miet- und WEG-Recht
o Geringinvestive Maßnahmen (Contracting)
o Alternative Energie- und Wärmeerzeugung
o E-Mobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
• Energiekrise – auch eine Immobilienkrise?
Neue Herausforderungen für den Verwalter
o Die aktuellen Verordnungen zur Energieversorgungssicherheit
o Auswirkungen der Energieverteuerung auf das Mietrecht
o Auswirkungen der Energieverteuerung im Wohnungseigentum
o Selbsthilfe als Ausweg - die Balkonsolaranlage und andere Ideen
• Digitalisierung. Herausforderungen meistern. Mit Techem.
Vortrag: Techem Experte Tobias Stern bzw. Jan Rommel
• Neuer Techem Service: Abrechnung Direct
Gespräch mit dem Techem Experten Rudi Erlaf
• COշ Kostenaufteilungsgesetz
Was erwartet den Vermieter und Verwalter ab dem 01.01.2023
o Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die COշ-Kosten
o Gekappte Umlage der COշ-Kosten auf den Mieter
o Jetzt legt der Mieter Betriebskosten auf den Vermieter um!
o Sanktionen und Auswirkungen auf das Miet-/WEG-Recht
COշ-Umlage in der täglichen Anwendung
Vortrag: Techem Experte Heiko Thiel-Feuerherdt
• Immobilienrechtstag IVD 2023
o Wettbewerbsrecht (IM, WIV)
o Die Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2022 (IM, WIV)
o Die digitale Eigentümerversammlung – Gegenwart und Zukunft (WIV)
o Die Optimierung des Provisionsanspruchs (IM)
o Die Kostenumlage bei explodierenden Preisen (IM, WIV)
• Dritter Digitaltag des IVD West
o Erfolgreiches Online-Marketing - Tipps & Tricks für mehr Portalunabhängigkeit (IM)
o Kaufpreisverhandlungen und Interessentenbetreuung (IM)
o Talkrunde: KI, ChatbotGPT & Co. - Brauchbares Instrumentarium oder doch nur etwas für die Spielzeugabteilung? (IM)
o Der optimale Preis - Die Psychologie des rechten Maßes (IM)
o Makler 4.0 - was bringen mir digitale Helferlein im Tagesgeschäft? (IM)
o Mehr Notartermine als der Wettbewerb! (IM)
o New Work Culture in der Immobilienbranche - Agiles Arbeiten mit Immobilien-CRM (IM)
o Willkommen in der Online-Selbsthilfegruppe für außenprovisionsabhängige Immobilienmakler (IM)
o Informationen nachhaltig nutzen - Sind ChatGPT und KI die Lösung? (IM)
• Digitalforum IVD Miette
o Von Ads bis Zielgruppe – Online Marketing für Makler (IM)
o Facebookgruppen zur Expertenpositionierung – Digitales Farming für mehr Erfolg!
o KI im Alltag des Immobilienprofis – Wettbewerbsvorsprung oder lästiger Innovationsdruck (IM)
o Dann baue ich mir halt mein eigenes Portal! (IM)
o Der digitale Sanierungsberater und der Einfluss der Energieeffizienz auf den Immobilienwert (IM / WIV)
o Digitale Dominanz – extreme Sichtbarkeit mit wenig Ressourcen und Aufwand (IM)
o „Wo ich bin, ich sehe nur noch Sie!“ Erreichen Sie Eigentümer und Interessenten in Ihrer Region mit Ihren Services und Angeboten dann, wenn sie bereit sind.
o Digitale Kommunikation in der Immobilienbranche (IM / WIV)
o Mehr Notartermine als der Wettbewerb! (IM)
o Lästiger Innovationsdruck oder doch notwendiges Übel (IM)
• Branchentreff Fokus Recht Herbst 2023 Techem
o Digitaler Heizungskeller
Gespräch mit dem Techem Experten Daniel Ghebru
o Heizung, Balkonkraftwerk & Photovoltaik
Der Beitrag des Immobilieneigentümers zur Energiewende
Das neue GEG und der Heizungstausch
Was gilt für Neubauten / Bestandsimmobilien?
Sonderregelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Mieterschutz
Der Individualanspruch auf das Balkonkraftwerk
Photovoltaik in der GdWE
o Viele neue Verordnungen im Energiemarkt – mit Techem immer eine gesetzeskonforme Abrechnung
Gespräch mit dem Techem Experten Stefan Höhl
o Rechtsprechungs-Update WEG, Teil 1
Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Vermögensbericht
Gesetzeskonforme Beschlussformulierung
Inhaltliche Bestimmtheit der Beschlussfassung
Die Wiederauferstehung der Saldenliste
o Rechtsprechungs-Update WEG, Teil 2
Typische Fehler der Praxis und ihre Auswirkungen
Was kann angefochten werden - und mit welchen Folgen?
der „heilende“ Zweitbeschluss
• BRUNATA-METRONA Online-Fachforum: Aktuelle Gesetzgebungen und anstehende Veränderungen in der Immobilienwirtschaft
o Eröffnung des Fachforums: Immobilienwirtschaft heute – der Spagat zwischen „wollen“ und „können“
o Impulsvortrag: Energieerzeugung und Energienetze der Zukunft – die Rolle der Immobilienwirtschaft
o Balkonkraftwerke: Technik, Kosten, Nutzen und der rechtliche Rahmen
o Update GEG-Novelle – Rechte und Pflichten für Eigentümer und Verwalter
o Auswirkungen des GEG auf die Heizkostenabrechnung
• Rechtsforum IVD Mitte 2023
o Update Maklerrecht 2023 - Neue Entscheidungen und Entwicklungen
o Update WEG Recht 2023
o WEG-Recht aktuell: bauliche Veränderungen - E-Mobilität und Balkonkraftwerke, was muss man wissen?
o Neues aus dem „Waschsalon“ - Was Immobilienmakler jetzt zur Geldwäscheprävention wissen müssen
o Aktuelles aus dem Wettbewerbsrecht
o Update Mietrecht
o Bruchteilsgemeinschaft im WEG
o Die neue degressive AfA
o Gewerbemietrecht
o Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision – neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung, der Politik und am Markt
• Zweites digitales Akquiseforum des IVD West
o Von Ads bis Zielgruppe - Online Marketing für Makler
o Aufträge mit Kundenveranstaltungen
o Transparenz verkauft – wie 3D Visualisierungen Ihre Verkäufe unterstützen
o Fokus Kapitalanleger und energetische Sanierung - wie der Immobilienberater vom aktuellen Marktumfeld profitieren kann
o Mit der eigenen Marke zum Erfolg – Nie wieder Leads! Wie Sie mit Ihrer eigenen Marke erfolgreich Käufer und Verkäufer akquirieren
o Blogs als zugkräftige Marketing-Schiene und wie diese erfolgreich eingesetzt werden
o Tipps mal anders
o Die KI ist in aller Munde - auch in der Akquise?
• Kim Bewertung Bundle Kompaktkurs Immobilienbewertung
o Einführung in die Verkehrswertermittlung
o Sachwertverfahren
o Ertragswertverfahren
o Vergleichswertverfahren
• Immobilienmarkt Insights: Zahlen, Daten und Fakten, die den Markt bewegen
• Kleinanzeigen Meet Up
Tipps für die Selbstorganisation
• Immobilienrechtstag IVD West 2024
o Wettbewerbsrecht aktuell: Wie sich Immobilienunternehmer vor Abmahnungen schützen
o Steuerrechtliche Hinweise zu Photovoltaikanlagen und zu anderen Energiethemen
o Das Gebäudeenergiegesetz und seine Auswirkungen auf Miet- und WEG-Recht
o Sicherung der Maklerprovision: Zum Umgang mit rechtlichen Stolperfallen wie Textformerfordernis, vollst. Nachweis und Widerrufsbelehrung
o Neue Urteile zum Immobilienrecht: Ein Rechtsprechungsupdate
Algorithmen auf Social Media und Google - wie sie funktionieren und was sie bewirken.
Umsetzung des GEG in der Praxis – Die Etagenheizung im WEG
Vortrag durch RA Rüdiger Fritsch
• Grundlagen zum Heizungstausch nach GEG
• Sonderregelungen für Etagenheizungen
• Spezialvorschriften für Wohnungseigentümergemeinschaften
• Checklisten zu Handlungspflichten und -fristen
• Entscheidungsoptionen und deren Konsequenzen
• Probleme der praktischen Umsetzung
Daten und Fakten zum Gebäudebestand
Gespräch mit den Techem Experten Arne Kähler & Joachim Klein
Die gesetzeskonforme, digitale Entwicklung Ihres Immobilienbestandes
Gespräch mit einem Techem Experten
Aktuelle WEG-Rechtsprechung, Teil 1
Vortrag durch RA Rüdiger Fritsch
• Grundsatzurteile des BGH zu baulichen Veränderungen
• Zulässigkeit von Zweitbeschlüssen
• Negativ-Beschlüsse: Anfechtungs- oder Beschlussersetzungsklage?
• Müssen es immer drei Vergleichsangebote sein?
Aktuelle WEG-Rechtsprechung, Teil 2
• Auskunftspflichten des Verwalters
• Rückwirkende Änderung bestandskräftiger Jahresabrechnungen
• Korrekte Abrechnung von Prozesskosten
IVD Mitte 2024
Die Digitalisierung des Makleralltags (IM)
Marc Dossing | Senior Sales Manager Region West, onOffice GmbH Nima Saoudi | Team Manager Region Nord, Ost und Mitte, onOffce GmbH
Wie gelingt es Ihnen, mit effektiven Prozessen, intelligenten Automatisierungen und nahtlosen digitalen Workflows ein erfolgreiches Maklerbüro zu führen? OnOffice gibt Ihnen bewährte Methoden an die Hand, um sich von Mitbewerbern abzuheben und Sie erfahren, welche innovativen Tools Ihnen eine vielversprechende und zeitsparende Arbeitsweise ermöglichen. All das und noch mehr erfahren Sie in diesem Vortrag
Tipping Point. Wie KI unsere Welt grundlegend verändert (IM)
Oliver Leisse | Future Analyst, Keynote Speaker, Autor, Podcaster, SEE MORE, Future Research & Development
Künstliche Intelligenz, das neue Mittel gegen Flauten und Fachkräftemangel, ein Mittel zur Stärkung der Leistung und mehr als nur ein hilfreicher Assistent. Was die KI heute schon kann und wie wir sie nutzen sollten, zeigt die Keynote.
- Situation - In welcher Situation befinden wir uns? Versuch einer Einordnung, denn die Zukunft ist nah an die Gegenwart herangerückt. Spannende Beispiele für die These, dass die Zukunft gerade JETZT beginnt. (Future Now.)
- Theorie - es folgt eine Übersicht über die Entwicklungen und eine kurze Einordnung der Künstlichen Intelligenz. Was steckt wirklich dahinter - wie war die Entwicklung bis zu ChatGPT, wo stehen wir mit den neuesten Modellen?
- Praxis - Was kann die KI in der Praxis? Wie verändert sich die Kreativität, die Bildung, die Art wie wir arbeiten, wie wir Ideen und Produkte erstellen? Wie kann man sie nutzen? Best Practice Beispiele aus aller Welt und Belege für die Kraft der generativen KI.
- Vision - Was kommt auf uns zu? Chancen, aber auch Risiken - wo die Reise hinführt.
Shortcuts mit ChatGPT: So erleichtern Sie Ihren beruflichen und privaten Alltag (IM)
Björn Kolbmüller | Gründer und Geschäftsführer, Jacasa GmbH
Auf dem Digitalforum des IVD Mitte zeigt Ihnen Björn Kolbmüller, wie sie ChatGPT im beruflichen und privaten Alltag nutzen können, um Prozesse zu optimieren und Zeit zu sparen. Die Präsentation bietet praktische Beispiele und leicht umsetzbare Tipps für den Einsatz von ChatGPT, von der Erstellung von Social-Media-Posts bis hin zur Analyse und Anreicherung von CRM-Daten. Wir betrachten auch private Anwendungsfälle, um die neuen Möglichkeiten besser zu verinnerlichen. Ziel ist es, Immobilienmaklern zu zeigen, wie sie durch den gezielten Einsatz von ChatGPT ihre Effizienz steigern und neue Technologien schneller adaptieren können.
Makeln ohne Arbeit? Automatisierung im Maklerbüro (IM)
Santino Giese | Geschäftsführer, the automatizers GmbH
Wünschen Sie sich eine effektivere Arbeitsweise, die Ihnen mehr Freizeit und bessere Ergebnisse ermöglicht? In Santinos fesselnden Vortrag erfahren Sie, wie Sie als Immobilienmakler durch die Integration von Automatisierung Ihren Arbeitsprozess standardisiere und revolutionieren können. Tauchen Sie ein in die Welt der digitalen Innovation und entdecken Sie, wie Sie durch die Automatisierung von Routineaufgaben nicht nur Arbeitszeit sparen, sondern auch Ihre Effizienz steigern und Ihren Service auf ein neues Level heben können. Erfahren Sie, wie Sie mit modernen Tools und Strategien Ihren Erfolg vorantreiben und Ihre Kunden begeistern können.
Elevator Pitches
- immobilie1 AG
- onOffice GmbH
- Jacasa GmbH
- KuDiBa GmbH
- Kleinanzeigen.de GmbH
- 11880 Solutions AG
- ED Computer & Design GmbH & Co. KG
- pixelmotion GmbH
Die Zukunft des Immobilienmarkts: Top 10 Technologietrends und 5 Pflichtthemen für Makler (IM)
Alexander Timper | Co-Gründer und Geschäftsführer, KuDiBa GmbH
Erleben Sie, wie sich der Immobilienmarkt durch technologische Innovationen transformiert! In diesem Vortrag erfahren Sie die zehn wichtigsten Technologietrends global, wie diese die Branche revolutionieren, und die fünf entscheidenden Trends, die jeder Makler kennen und nutzen sollte. Von Künstlicher Intelligenz über digitale Plattformen bis hin zu Nachhaltigkeitslösungen – lernen Sie, wie Sie diese Entwicklungen gewinnbringend in Ihrem Geschäft einsetzen können. Bereiten Sie sich auf eine Zukunft vor, in der Technologie und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen, um Ihre Kunden besser zu bedienen und Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren.
Alle reden über KI, aber keiner weiß, wie man sie bedient - ein Leitfaden für die Umsetzung (IM)
Thomas Brunner | Managing Director, ERA Deutschland GmbH
Die KI ist in aller Munde, und fast alle haben „da auch schon mal was gemacht mit“ – meistens mit einem zufriedenstellenden Ergebnis. Damit die Ergebnisse noch besser werden, benötigt es einen intensiveren und professionelleren Umgang mit der KI. In seinem Vortrag geht Thomas Brunner den typischen Fehlern auf den Grund und erklärt die optimierte Herangehensweise für unterschiedliche Zwecke.
BOB – der 11880-Sprachbot: Ihre Geheimwaffe für effizientes Kundenmanagement (IM / WIV)
Andreas Rathjen | General Manager für Auskunftslösungen/Call Center Services und New Business, 11880 Solutions AG
Kennen Sie das auch: zu viele Kundenanfragen trotz digitaler Kommunikationskanäle, schlecht erreichbaren Kundenservice sowie Zeit- und Kostendruck?
Unser Vortrag zum Thema digitaler Kommunikation in der Immobilienwirtschaft bietet einen umfassenden Einblick für Ihre Lösung: den 11880 Sprachbot.
Als erfahrener Spezialist zeigen wir Ihnen neben den derzeitigen Herausforderungen der Branche den Nutzen der Automatisierung von Kundenanfragen durch KI auf menschenähnlichem Niveau auf. Neben der Vorstellung unseres Sprachbots erwarten Sie noch eine Podiumsdiskussion mit aktuellen Nutzern. Seien Sie gespannt auf unsere innovativen Techniken.
Marke ist nichts anderes als ein Vorurteil (IM)
Enndi R. Schletter | Key Account Manager, Kleinanzeigen .de GmbH
Wie können Sie sich und Ihre Marke im digitalen Raum effizient präsentieren? Enndi Schletter, Strategic Key Account Manager bei Kleinanzeigen Immobilien, zeigt Ihnen, wie Sie sich als Marke und die sozialen Medien in Einklang bringen können.
Resümee und Schlusswort
Marco Berndt | Geschäftsführender Gesellschafter, berndt medien
• Langjährige Erfahrung in den Bereichen
o Immobilienverkauf
o Immobilienverwaltung
o Immobilienvermietung
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Ludwig Hasler
-Langjährige Erfahrung in den Bereichen
Immobilienverkauf
Immobilienverwaltung
Immobilienvermietung
Datenschutzhinweise von Immobilien Hasler
Inhaber: Ludwig Hasler
Adolf-Kolping-Str. 3
84359 Simbach am Inn
Inhalt:
1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung
3. Weitergabe von Daten an Dritte
4. Ihre Rechte als betroffene Person
5. Ihr Recht auf Widerspruch
6. Datenverarbeitung über unsere Website
1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
Diese Datenschutzhinweise gelten für uns,
Immobilien Hasler
Inhaber: Ludwig Hasler
Adolf-Kolping-Str. 3
84359 Simbach am Inn
Tel.: 08571/98345-0
Fax: 08571/98345-20
E-Mail: info@immobilien-hasler.de
als verantwortliche Stelle.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung
Wenn Sie uns beauftragen, werden folgende Informationen erhoben:
- Anrede, Titel, Vorname, Nachname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- ggf. Faxnummer (wenn vorhanden & gewünscht)
- ggf. Kontodaten
- ggf. Geburtsdatum
Außerdem werden alle Informationen erhoben, die für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen notwendig sind.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt,
- um Sie als Kunden identifizieren zu können;
- um Sie angemessen beraten zu können;
- um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können;
- um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können:
- zur Korrespondenz mit Ihnen;
- zur Rechnungsstellung bzw. ggf. im Rahmen des Mahnwesens;
- zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung;
- zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt anlässlich Ihrer Anfrage bei uns und ist zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung Ihres Auftrags und für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag erforderlich.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Kaufleute (6, 8 oder 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn wir aufgrund von steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (gemäß HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder wenn Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen hiervon gelten nur, soweit dies für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. Hierzu zählt insbesondere die Weitergabe an von uns beauftragte Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter) oder sonstige Dritte, deren Tätigkeit für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (z.B. Versandunternehmen oder Banken). Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
4. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen als von der Datenverarbeitung betroffenen Person stehen verschiedene Rechte zu:
- Widerrufsrecht: Von Ihnen erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Datenverarbeitung, die auf der widerrufenen Einwilligung beruht, darf dann für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden.
- Auskunftsrecht: Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Dies gilt insbesondere für die Zwecke der Datenverarbeitungen, die Kategorien der personenbezogenen Daten, ggf. die Kategorien von Empfängern, die Speicherdauer, ggf. die Herkunft Ihrer Daten sowie ggf. für das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Details.
- Berichtigungsrecht: Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
- Löschungsrecht: Sie können die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit deren Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen. Außerdem steht Ihnen dieses Recht zu, wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Darüber hinaus haben Sie dieses Recht, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben;
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie können verlangen, dass wir Ihnen Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format übermitteln. Alternativ können Sie die direkte Übermittlung der von Ihnen uns bereitgestellten personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, soweit dies möglich ist.
- Beschwerderecht: Sie können sich bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, z.B. wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeiten.
Wir erheben lediglich Daten die zu einem reibungslosen und ordentlichen Arbeitsablauf benötigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte immer direkt an uns. Danke.
5. Ihr Recht auf Widerspruch
Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Basis eines berechtigten Interesses verarbeiten, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform. Sie können uns also gerne anschreiben, ein Fax schicken oder sich per E-Mail an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1. dieser Datenschutzhinweise.
6. Datenverarbeitung online
Auch über unsere Internetseite unter www.immobilien-hasler.de erfolgt die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten, u.a. der IP-Adresse der Website-Besucher. Ergänzende Daten-schutzhinweise finden Sie daher online unter
https://www.immobilien-hasler.de/datenschutz.php.
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Datenerhebung
1. Zwecke, für die die personenbezogene Daten verarbeitet werden
Durchführung einer ordentlichen Hausverwaltung
2. Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Hausverwaltung: gesetzliche Vorschriften, zur Durchführung einer ordentlichen Hausverwaltung
3. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Es ist kein Newsletter vorhanden.
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Kundendaten besteht gesetzlich insoweit für Kaufleute dergestalt, als dass Daten, Belege und Handelsbriefe über bestimmte Zeiträume aufbewahrt werden müssen. Die entsprechenden Aufbewahrungsfristen ergeben sich dabei im Wesentlichen aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung sowie dem Umsatzsteuergesetz und betragen 10 Jahre für Bücher, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen, Lageberichte und 6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe, E-Mails und andere digitale Dokumente sowie 2 Jahre für Rechnungen von Unternehmern für grundstücksbezogene Leistungen durch die Leistungsempfänger.
Das Erfordernis auch zur Aufbewahrung aller mit den vorgenannten Unterlagen verbundenen Daten ergibt sich dabei aus § 239 HGB und § 6 AO, wonach bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern sichergestellt sein muss, dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Diese Aufbewahrungspflichten geltend somit auch für alle entsprechenden Daten, also unabhängig davon, ob es sich im jeweiligen Fall um einen vermittelten oder nicht vermittelten Kunden handelt.
Wie lange Kundendaten darüber hinaus gespeichert werden dürfen, richtet sich nach § 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ist das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke solange zulässig, als es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses erforderlich ist. Solange also mit den jeweiligen Kunden ein entsprechendes Vertragsverhältnis besteht, welches noch nicht endgültig abgewickelt ist, dürfen in jedem Fall die Daten gespeichert werden, im Nachhinein zumindest solange noch, wie diese für die restliche Vertragsabwicklung noch benötigt werden. Soweit dann die Daten nicht mehr zur Begründung, Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, in der Regel weil das Vertragsverhältnis beendet ist und nachvertragliche Ansprüche nicht mehr in Betracht kommen, müssen die Daten gemäß § 35 BDSG gelöscht werden.
4. Berechtigte Interessen, die mit der Verarbeitung verfolgt werden
Hausverwaltung: gesetzliche Vorschriften, zur Durchführung einer ordentlichen Hausverwaltung
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Firmen (Terminabsprache bei Reparaturen)
Banken (Hausverwaltung)
Behörden (falls gesetzlich vorgeschrieben)
Handwerkern (Terminabsprache – Reparaturen)
Notar (Grundbuch-/Teilungserklärungsänderungen)
Eigentümer (Erstellung des Mietvertrages)
Steuerberater (Rechnungsprüfung)
6. Absicht, die personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Ausland (sog. Drittland) zu übermitteln und die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung wie z. B. ein Datenschutzabkommen mit diesem Drittland
Es findet keine Datenübermittlung an ein Nicht-EU-Ausland (Drittland) statt.
Die Daten werden nur intern gesichert (keine Cloudsicherung).
Verschlossener Serverschrank (eigener Serverraum)
7. Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten seitens des Betroffenen und die möglichen Folgen der Nichtbereitstellung
Hausverwaltung: gesetzliche Vorschriften, zur Durchführung einer ordentlichen Hausverwaltung
8. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Es wird keine automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling verwendet.
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Datenschutzerklärung (Allgemein)
Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie vom verantwortlichen Anbieter (Immobilien Hasler, Adolf-Kolping-Str. 3, 84359 Simbach a. Inn, E-Mail: info@immobilien-hasler.de, Tel.: 08571 5679) im Rahmen dieser Webseite erhoben werden.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
1. Datenübermittlung / Datenprotokollierung
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2. Nutzung persönlicher Daten
Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z. B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
Personenbezogene Daten werden vom Anbieter nur dann erhoben und genutzt, wenn dies gesetzlich erlaubt ist und die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen.
3. Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
4. Auskunft, Widerruf, Änderungen/Berichtigungen und Löschung Ihrer Daten
Gemäß geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend und unentgeltlich.
Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
5. Sicherheit Ihrer Daten
Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E-Mail nicht gewährleistet werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
6. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
Wir werden diese Richtlinien zum Schutz Ihrer persönlichen Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren. Sie sollten sich diese Richtlinien gelegentlich ansehen, um auf dem Laufenden darüber zu bleiben, wie wir Ihre Daten schützen und die Inhalte unserer Website stetig verbessern. Sollten wir wesentliche Änderungen bei der Sammlung, der Nutzung und/oder der Weitergabe der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vornehmen, werden wir Sie durch einen eindeutigen und gut sichtbaren Hinweis auf der Website darauf aufmerksam machen. Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten einverstanden.
Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte über unsere Kontakt-Seite an uns.
7. Recht auf Beschwerde
Wir erheben lediglich Daten die zu einem reibungslosen und ordentlichen Arbeitsablauf benötigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte immer direkt an uns. Danke.
Immobilien Hasler * Ludwig Hasler * Datenschutzbeauftragter: Marco Hasler
Adolf-Kolping-Straße 3 * 84359 Simbach a. Inn * Tel: 08571 5679 * Tel: 08571 98345-0
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Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Verzicht auf den Widerruf
Ich erkläre mich einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist sofort mit der beauftragten Maklerleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere. *
*Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts:
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Unterlagen die ich von Mietinteressenten brauche:
-Mieterselbstauskunft
-Gehaltsnachweis
-evtl. Schufa-Auskunft
Was muss ich dem Mieter geben:
-Wohnungsgeberbescheinigung
-Kopie des Mietvertrages
-vorlegen eines Energieausweises
-Energieausweiskennwerte bei Anzeigenschaltung angeben
Welcher Energieausweis liegt vor Verbrauchs- oder Bedarforientierterenergieausweis?
Welcher Energiekennwert liegt vor __kWh(m²a)?
Welche Heizung ist im Einsatz bzw. ist hier die Warmwassererwärmung enthalten?
Welches Baujahr hat das Gebäude?
Welcher Energiekennwert (Buchstabe) liegt vor?
Was muss bei Übergabe des Mietobjektes beachtet werden:
-Übergabeprotokoll erstellen
-Strom ummelden
-Heizung und Wasser zum Stichtag ablesen
-evtl. Müll ummelden
-evtl. Gasvertrag ummelden
Welche zusätzliche Punkte sollte man in den Mietvertrag mitaufnehmen:
(Individualvereinbarungen)
-Die Schlussrenovierung nach § 3/4 - Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Wände u. Decken mit weißer Farbe (STO) fachgerecht zu streichen.
-Farbig gestrichene Wände und Decken sind vom Mieter bei Auszug weiß zu streichen.
-Die Böden sind gereinigt zu hinterlassen.
-Angebrachte Tapeten sind zu entfernen.
-Die Wohnung (Keller, Garage, Carport, Dachboden, usw.)
ist sauber und leer zu übergeben
-Der Mieter hat eine Haftpflichtversicherung mit Mietschäden abzuschließen.
-An den gefliesten Flächen in Bad und Küche dürfen die Fliesen nicht angebohrt werden (Klebehaken verwenden). Ebenso dürfen die furnierten Türfutter und Türblätter nicht beschädigt werden (z B. sind Namensschilder an der Treppenhausmauer anzubringen).
-Die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde wurde dem Mieter ausgehändigt.
-Die Mieter übernehmen die Verkehrssicherungspflicht inkl. Winterdienst
auf dem Grundstück:
-Die Nebenkosten werden jährlich angepasst.
-Die Rauchwarnmelder in der Wohnung müssen einemal jährlich vom Mieter geprüft werden und diese Prüfung muss dokumentiert werden.
Dies sollte ein kleiner Leitfaden sein, Immobilien Hasler übernimmt hierfür keine Haftung oder Gewährleistung.
Unsere Bewertungen und Referenzen.
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Weiterbildung zum Immobilienfachwirt (IHK)
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Seminarteilnahme für Wertermittlung von Wohnimmobilien
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Immobilienrechtstag IVD West 2022 digital
Branchentreff zur neuen HKVO und Energieeffizienz: Die neue HKVO einfach umsetzen
Immobilienrechtstag IVD 2023
Dritter Digitaltag des IVD West 2023
DEKRA zertifizierter Immobilienbewerter für Standardobjekte - Teilnahmebestätigung
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
D1 für Standardobjekte
laufende Weiterbildung in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft
Langjährige Erfahrung in den Bereichen Immobilienverkauf/Immobilienverwaltung/Immobilienvermietung
Familie Hasler und das Team von Immobilien Hasler Bedankt sich bei Ihnen.
Danke.
Immobilien Hasler
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Öffnungszeiten
Mo-Do: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Fr: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Natürlich sind wir auch am Wochenende telefonisch für Sie erreichbar.
Gerne können Sie mit uns auch einen Termin außerhalb unserer Geschäftszeiten vereinbaren.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer
Webseite: www.immobilien-hasler.de
Gerne können Sie uns auch anrufen oder Sie schreiben uns ganz einfach eine E-Mail.
unsere Internetseite: www.immobilien-hasler.de
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Betreff: Warnung – Spammails im Umlauf – Bitte nicht antworten - Warnung
Sehr geehrte Damen u. Herren,
leider sind in den letzten Tagen wieder vermehrt Spam-Mails im Umlauf in denen wir als Absender genannt werden, die Mails werden jedoch nicht von uns verschickt und wir sind auch nicht der Absender von diesen. Hier wird unser Name „Immobilien Hasler“ in den Absenderbetreff kopiert, da man diesen Namen beliebig verändern kann sieht man den richtigen Absender nur wenn man die Absender-Mailadresse kontrolliert und prüft. Wir möchten Sie deswegen informieren, dass Spammails mit unserem Namen im Umlauf sind, jedoch der Absender nicht wir sind.
Wir bitten Sie diese Mails zu LÖSCHEN und VORSICHTIG zu sein.
Leider teilen wir dieses Schicksal mit vielen kleinen und großen Firmen und auch mit Privatpersonen.
-Überprüfen Sie die Absendermailadresse (z.B. info@immobilien-hasler.de)
nicht den Namen da dieser kopiert wird, sondern die Absender-Mailadresse
-Öffnen Sie keine Anhänge (Word, PDF, Links, Zip-Dateien, usw.)
-Geben Sie keine persönlichen Daten bekannt
Wir möchten uns für die Unannehmlichkeit entschuldigen, bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hasler
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Sicherheitshinweise:
-Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten Versendern!
-Nutzen Sie eine aktuelle Antivirensoftware, die auch Ihren ein- und ausgehenden Postverkehr überwacht!
-Nutzen Sie die Möglichkeit, Mails online bei Ihrem Provider über den Browser zu lesen? Auf dortige Mailanhänge hat Ihr lokales Antivirenprogramm keinen Zugriff. Dort prüfen ggf. nur die Provider.
-Nicht jede Schadsoftware in einer Mail wird sofort durch Antivirenprogramme erkannt. Ggf. zeigt eine erneute Prüfung z.B. 24 Stunden später ein anderes Ergebnis.
-Halten Sie Ihr Betriebssystem und Ihre Software auf einem aktuellen Stand.
-Sollten Sie unbekannte Anhänge aus einer Mail z.B. für eine Überprüfung mittels Antivirensoftware oder über Opens external link in new windowwww.virustotal.com auf Ihrem Desktop oder an anderer Stelle zwischengespeichert haben, so vergessen Sie nicht, diese Datei im Anschluss zu löschen, damit sie nicht später versehentlich geöffnet wird! Löschen Sie auch den Papierkorbinhalt im Anschluss.
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Erstellung der Mieterabrechnungen
benötigte Unterlagen:
-Nebenkostenabrechnung
-Heizkostenabrechnung
-Grundsteuerbescheid
(-Wasserabrechnung der Stadt)
-Vorauszahlungen des jeweiligen Mieters/der jeweiligen Mieterin
-Mietzeitraum des jeweiligen Mieters/der jeweiligen Mieterin
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Nebenkostenprivileg vor dem Aus – TKG-Novelle tritt in Kraft
News 30.11.2021
Umlagefähigkeit Kabel-TV-Kosten
Haufe.
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/novelle-des-telekommunikationsgesetzes_84342_523396.html
Bundesministerium der Justiz
Bundesamt für Justiz
https://www.gesetze-im-internet.de/ensikumav/BJNR144600022.html
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV)
EnSikuMaV
Ausfertigungsdatum: 26.08.2022
Vollzitat:
"Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung vom 26. August 2022 (BGBl. I S. 1446), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. September 2022 (BAnz AT 30.09.2022 V2) geändert worden ist"
Die V tritt gem. § 13 dieser V mit Ablauf d. 28.2.2023 außer Kraft
Hinweis: Änderung durch Art. 1 V v. 29.9.2022 BAnz AT 30.09.2022 V2 mWv 1.10.2022 noch nicht berücksichtigt
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.9.2022 +++)
Eingangsformel
Auf Grund des § 30 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 sowie mit § 1 Absatz 4 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), von denen § 30 durch Artikel 4 Nummer 9 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Titel 1
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten
§ 3 Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter
§ 4 Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken
Titel 2
Maßnahmen zur Energieeinsparung
in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
§ 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 7 Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
Titel 3
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
§ 9 Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden
§ 10 Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
§ 11 Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen
§ 12 Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist
1.
Arbeitsstätte: ein Arbeitsraum oder ein anderer Ort in einem Gebäude auf dem Gelände eines Betriebes,
2.
Arbeitsraum: ein Raum, in dem mindestens ein Arbeitsplatz innerhalb eines Gebäudes dauerhaft eingerichtet ist,
3.
öffentliches Gebäude: ein Gebäude im Eigentum oder in der Nutzung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; dabei gilt ein Gebäude im Eigentum oder in der Nutzung einer juristischen Person des Privatrechts oder rechtsfähigen Personengesellschaft als öffentlich, soweit die Person öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge erbringt und unter der finanziellen oder politischen Kontrolle von einer Gebietskörperschaft steht,
4.
Wohngebäude: Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient, einschließlich eines Wohn-, Alten- oder Pflegeheims sowie einer ähnlichen Einrichtung,
5.
Nichtwohngebäude: Gebäude, das nicht unter Nummer 4 fällt,
6.
Gemeinschaftsfläche: Fläche, die nicht dem Aufenthalt von Personen dient, insbesondere ein Treppenhaus, ein Flur oder eine Eingangshalle sowie ein Lager- oder Technikraum. Nicht zu diesen Flächen zählen Teeküchen und Umkleideräume, Pausenräume, Kantinen, Vortragssäle, Konferenzräume, Warte- und Aufenthaltsräume.
Titel 1
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten
§ 3 Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter
(1) Die Geltung einer Vereinbarung in einem Mietvertrag über Wohnraum, nach der der Mieter durch eigene Handlungen eine Mindesttemperatur zu gewährleisten hat, ist für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt. Eine Pflicht des Mieters, die nicht auf einer nach Satz 1 ausgesetzten vertraglichen Vereinbarung beruht, bleibt von dieser Regelung unberührt. Dazu zählt insbesondere die Pflicht des Mieters, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen.
(2) Absatz 1 ist auch auf Mietverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1. September 2022 begründet worden sind.
§ 4 Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken
In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nichtgewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt. Satz 1 ist nicht anzuwenden, sofern die Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen ist.
Titel 2
Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
(1) In öffentlichen Nichtwohngebäuden ist die Beheizung von Gemeinschaftsflächen untersagt, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen. Ausgenommen sind Gemeinschaftsflächen, deren Beheizung zum Schutz von dort installierter Technik oder von dort gelagerten Gegenständen und Stoffen erforderlich ist. Ausgenommen sind außerdem Gemeinschaftsflächen, in denen bei einer Nichtbeheizung aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten Schäden oder ein Mehrverbrauch an Brennstoff zu erwarten sind.
(2) Ausgenommen von dem Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen nach Absatz 1 Satz 1 sind außerdem
1.
medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen,
2.
Schulen und Kindertagesstätten oder
3.
weitere Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten sind.
§ 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
(1) In einem Arbeitsraum in einem öffentlichen Nichtwohngebäude darf die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden:
1.
für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius,
2.
für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius,
3.
für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius,
4.
für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius oder
5.
für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad Celsius.
(2) Öffentliche Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass in Arbeitsräumen keine Wärmeeinträge durch gebäudetechnische Systeme wie Heizungsanlagen, Heizenergie oder Energie durch raumlufttechnische Anlagen oder andere Heizgeräte erfolgen, infolge derer die in Absatz 1 festgelegte Höchsttemperatur überstiegen wird.
(3) Die Höchstwerte für die Lufttemperatur nach Absatz 1 sind nicht anzuwenden für
1.
medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen,
2.
Schulen und Kindertagesstätten und
3.
weitere Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen, geboten sind.
(4) Die Höchstwerte für die Lufttemperatur nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 gelten nicht, soweit Beschäftigte durch die niedrigere Lufttemperatur in ihrer Gesundheit gefährdet sind und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind.
§ 7 Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
(1) In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist. Von einem Ausschalten der Geräte kann zeitlich befristet oder ganz abgesehen werden, wenn der Betrieb der Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus hygienischen Gründen erforderlich ist.
(2) Die Warmwassertemperaturen sind in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen auf das Niveau zu beschränken, das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen in der Trinkwasser-Installation zu vermeiden. Ausgenommen von der Pflicht zur Temperaturbeschränkung nach Satz 1 sind Trinkwassererwärmungsanlagen, bei denen der Betrieb von Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen gehört.
(3) Ausgenommen von den Temperaturbeschränkungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 sind:
1.
medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen,
2.
Kindertagesstätten und andere Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und
3.
weitere Einrichtungen, bei denen die Bereitstellung von warmem Trinkwasser für die bestimmungsgemäße Nutzung oder den Betrieb des Gebäudes erforderlich ist.
§ 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
(1) Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
Titel 3
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
§ 9 Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden
(1) Gas- und Wärmelieferanten, die Eigentümer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen oder Nutzer von Wohneinheiten als Endkunden leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefern, teilen diesen Letztverbrauchern bis zum 30. September 2022 folgende Informationen mit:
1.
Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinheit in der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode,
2.
Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinheit für eine vergleichbare Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung des am 1. September 2022 in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs für Erdgas auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, berechnet unter Zugrundelegung des Energieverbrauchs der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode und
3.
Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial des Gebäudes oder der Wohneinheit in Kilowattstunden und Euro unter Heranziehung der Annahme, dass bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten ist.
Können diese Informationen innerhalb der Frist nach Satz 1 nicht zur Verfügung gestellt werden, sind die Informationen nach Satz 1 auf der Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude oder Haushalte mitzuteilen. Die individualisierte Mitteilung nach Satz 1 ist spätestens bis zum 31. Dezember 2022 zu versenden. Die Informationen nach Satz 1 sind innerhalb eines Monats erneut zur Verfügung zu stellen, wenn das Preisniveau nach Satz 1 Nummer 2 erheblich ansteigt.
(2) Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, haben den Nutzern die Informationen nach Absatz 1 Satz 1 mitzuteilen. Auf dieser Grundlage teilen sie den Nutzern für ihre jeweilige Wohneinheit bis zum 31. Oktober 2022 zusätzlich spezifische Informationen über den Verbrauch der jeweiligen Wohneinheit, über die bei unverändertem Energieverbrauch zu erwartenden Energiekosten und Kostensteigerungen sowie die für ihre jeweilige Wohneinheit spezifischen Reduktionspotenziale bei einer Temperaturreduktion gemäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 mit. Erhalten die Eigentümer von ihren Versorgern lediglich allgemeine Informationen nach Absatz 1 Satz 2, so teilen Sie ihren Mietern ihrerseits allgemeine Informationen zu dem Einsparpotenzial einzelner Haushalte anhand typischer Verbräuche mit. Die individualisierte Mitteilung nach Satz 1 ist spätestens bis zum 31. Januar 2023 zu versenden. Die Informationen nach Satz 1 sind unverzüglich erneut zur Verfügung zu stellen, wenn der Gebäudeeigentümer nach einem Anstieg des Preisniveaus nach Absatz 1 Satz 4 von seinem Versorger informiert worden ist.
(3) Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, haben den Nutzern zum 31. Oktober 2022 Kontaktinformationen und eine Internetadresse von einer Verbraucherorganisation, einer Energieagentur oder sonstigen Einrichtung zur Verfügung zu stellen, bei denen Informationen über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte eingeholt werden können. Die Informationspflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn der Eigentümer gegenüber dem Nutzer innerhalb der in Satz 1 genannten Frist auf die Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“1 inklusive eines klaren und verständlichen Hinweises auf die Internet-Angebote der Informationskampagne und die dort genannten Effizienz- und Einsparinformationen hinweist.
(4) Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, leiten den Mietern unverzüglich die Informationen weiter, die sie von ihrem Gas- oder Wärmelieferanten nach Absatz 1 erhalten haben.
1
www.energiewechsel.de.
§ 10 Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.
§ 11 Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
§ 12 Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten die in § 6 Absatz 1 Satz 1 festgelegten Höchstwerte für die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft.
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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Titel 1
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten
§ 3 Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter
§ 4 Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken
Titel 2
Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
§ 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 7 Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
Titel 3
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
§ 9 Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden
§ 10 Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
§ 11 Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen
§ 12 Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Thema/energiespartipps.html
Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Thema/energiespartipps.html
Energiespartipps als Download von Brunata Metrona
So kommen Sie sparsam durch den Winter
Als Mietende können Sie die Preise für Öl und Gas, Elektrizität und Wasser nicht
beeinflussen – sehr wohl jedoch die verbrauchten Mengen. Wenn Sie clever heizen,
Wasser und Strom bewusst nutzen, können Sie Ihren Verbrauch reduzieren, ohne auf
Komfort zu verzichten. Wie das geht? Die folgenden Tipps sind bares Geld wert.
https://www.brunata-metrona.de/download/energiespartipps/?wpdmdl=15734&refresh=63513ee3ad0601666268899
Leitfäden für Immobilieninteressierte
In den folgenden Artikeln finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema Immobilien. Wenn Sie Interesse am Kauf oder Verkauf / Anmietung oder Vermietung einer Immobilie haben, werden Sie hier fündig.
https://www.immobilienleitfaden.com/